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Mit der Einführung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
(KonTraG) 1998 werden Kapitalgesellschaften verpflichtet, "geeignete Maßnahmen zu treffen,
insbesondere ein Überwachungs-System (z.B. ein testierfähiges Risikomanagement)
einzurichten, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden,
frühzeitig erkannt werden".
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Darüber hinaus macht die bei vielen Banken schon vorhandene Orientierung am neuen
Mindestkapital-Standard (Basel II) eine größere Transparenz und
eine Bewertung strategischer und operativer Risiken im Immobilienbereich erforderlich.
Beides wirkt sich unmittelbar auf die Strategie, Struktur und die Organisation des eigenen
Immobilienportfolios aus.
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